Digital, modern und besser – für unsere Kunden!

Alle wichtigen Informationen zur Umstellung in die neue IT-Systemlandschaft

Digitalisierung und Klimaschutz sind zwei wichtige Fokusthemen bei EWE, um gemeinsam mit den Kunden in eine nachhaltige Zukunft zu starten. Ein großer elementarer Schritt dabei ist die Umstellung auf eine neue IT-Systemlandschaft. Damit kann EWE Ihnen einen besseren Service bieten – schneller, direkter und unkompliziert. Dadurch vermeiden wir eine Menge Papier, viele Tonnen CO2 und sparen Wasser. Wir können die Chancen der Digitalisierung optimal nutzen, auch um unser Ziel – Klimaneutralität bis 2035 – zusammen mit Ihnen zu erreichen.

 

Was bedeutet das für Sie?

Schön wäre es, wenn wir diese Umstellung mit einem Klick bewerkstelligen könnten. Es gehören jedoch schon ein paar mehr Schritte dazu. Damit der Wechsel in die neue IT-Systemlandschaft für Sie reibungslos verläuft, benötigen wir Ihre Mithilfe, so dass wir Sie mehrfach innerhalb der nächsten Tage und Wochen kontaktieren werden:

1. Produkt auswählen 

Sie erhalten Ihre neue Kundennummer, Ihre neue Vertragsnummer und eine neue SEPA-Mandatsreferenznummer. Sollten Sie per Überweisung (z. B. mit einem Dauerauftrag) zahlen, nutzen Sie unsere neue Bankverbindung: 

Empfänger: EWE VERTRIEB GmbH
Bank: OLDENBURGISCHE LANDESBANK AG
IBAN: DE43 2802 0050 1426 2927 00
Verwendungszweck: Vertragsnummer

 2. Empfehlen Für den Start in unserem neuen System benötigen wir einen Zählerstand, den wir mit einem separaten Schreiben einmalig bei Ihnen anfordern.
 3. Prämie sichern Mit dem gleichen Zählerstand erstellen wir für Sie eine Rechnung im alten IT-System. Damit schließen wir die Übertragung Ihrer Daten in das neue System ab.

Zählerstand mitteilen – warum ist das so wichtig?

Warum braucht EWE meinen Zählerstand?
Für die Systemumstellung fordern wir mit einem separaten Schreiben einmalig einen Zählerstand bei Ihnen an. Dieser Wert markiert den Start in unserem neuen System und wird für die Erstellung der Abrechnung für Ihren bisherigen Vertrag genutzt. Den Zählerstand können Sie einfach in dem Chatfenster unten rechts auf dieser Seite, per Hotline (0441 6830 7031) oder unter „Mein EWE“ eingeben. Bitte achten Sie unbedingt auf den angegebenen Zeitraum, denn nur so können wir exakt Ihre Rechnung erstellen. Wenn uns kein Zählerstand für den angegebenen Zeitraum vorliegt, wird der Zählerstand geschätzt. Bitte teilen Sie uns auch dann einen Zählerstand mit, wenn erst kürzlich eine Ablesung erfolgt ist. Und bitte wundern Sie sich nicht – unabhängig von uns, kann es sein, dass sich EWE NETZ bzw. Ihr regionaler Messstellenbetreiber ebenfalls meldet, um Ihren Zählerstand zu erfragen. Melden Sie diesen gerne auch dort.
Wie kann ich meinen Zählerstand mitteilen?
Am schnellsten und bequemsten können Sie Ihren Zählerstand in dem Chatfenster unten rechts auf dieser Seite, per Hotline (0441 6830 7031), im Online-Servicebereich „Mein EWE“ oder hier mitteilen.
Ich habe eine erneute Anfrage zu meinem Zählerstand bekommen. Woran liegt das?

Der Teufel steckt häufig im Detail. Haben Sie uns bereits Ihren Zählerstand aufgrund eines vorherigen Schreibens gemeldet? Falls ja, werfen Sie bitte noch mal einen Blick auf das neue Schreiben genauer gesagt auf den Absender. Lautet der Absender EWE VERTRIEB GmbH? Falls ja, haben wir das Schreiben versehentlich noch mal versendet, das tut uns leid. Falls Sie Ihren Zählerstand noch nicht an uns gemeldet haben, teilen Sie uns diesen in dem Chatfenster unten rechts auf dieser Seite, per Hotline (0441 6830 7031), in unserem Online-Servicebereich „Mein EWE“ oder hier mit.

 

Handelt es sich bei dem Absender des Schreibens um den Messstellenbetreiber (z.B. EWE NETZ)? Melden Sie bitte den Zäherstand auch dort. Der Messstellenbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, die Zählerstände regelmäßig abzufragen – das hat in diesen Fällen nichts mit Ihrer Rechnung zu tun.

Mein Messstellenbetreiber (z. B. EWE NETZ) hat mich über einen Lieferantenwechsel informiert und nach meinem Zählerstand gefragt, obwohl ich doch noch immer bei EWE bin. Woran liegt das?
Im Zuge der Systemumstellung werden technische Prozesse ausgelöst, bei denen Sie sowohl von uns als auch vom Messstellenbetreiber um einen Zählerstand gebeten werden. Eventuell ist auch von einem Lieferantenwechsel die Rede. Generell gilt aber: Sie sind weiterhin EWE-Kunde und werden von uns zuverlässig mit Energie beliefert. Bitte melden Sie den Zählerstand also auch dem Messstellenbetreiber, wenn Sie von diesem dazu aufgefordert werden.
Warum wird mein Zählerstand abgelesen und danach wird in meiner Rechnung der Zählerstand geschätzt?
Das kann aus zwei unterschiedlichen Gründen passieren. Sollten Sie Ihren Zählerstand zu einem anderen Zeitpunkt als dem von uns angegebenen Zeitraum erfasst haben, haben wir den Zählerstand auf den nötigen Zeitraum zurückgerechnet. Sollten Sie den Zählerstand zum angegebenen Zeitraum gemeldet haben und dennoch einen geschätzten Zählerstand auf der Rechnung finden, kann dies an aktuellen technischen Schwierigkeiten in unseren Systemen liegen. In vereinzelten Fällen werden Zählerstände zeitlich versetzt und daher zu spät verarbeitet. Sollte in diesem Fall der geschätzte Zählerstand deutlich vom tatsächlichen Zählerstand abweichen, können Sie uns dies hier mit Angabe des tatsächlichen Zählerstandes melden und dem Stichwort Rechnungskorrektur melden. Wir korrigieren Ihre Rechnung dann entsprechend.

Vertragsdetails prüfen, ändern und einsehen

Wann ist mein neuer Vertragsbeginn?

Sie haben den Tarif gewechselt? Dann finden Sie den Lieferbeginn des neuen Vertrags in Ihrer Vertragsbestätigung. Das ist auch das Startdatum Ihres neuen Vertrags. Sie müssen nichts weiter tun.

 

Ihr bestehender Vertrag wurde verlängert? Der Vertragsbeginn entspricht in dem Fall dem Gültigkeitsdatum der neuen Preise über die wir Sie informiert haben. Sie müssen nichts weiter tun.

 

Sie haben einen comfort Tarif? Dann läuft Ihr Vertrag wie gewohnt weiter. Sie müssen nichts weiter tun.

Wann ist mein Vertragsende?

Das Vertragsende ist abhängig von der Laufzeit Ihres Vertrags. Sollten Sie einen Vertrag von 12 Monaten abgeschlossen haben, endet dieser auch nach diesem Zeitraum. Sollten Sie einen Vertrag von 24 Monaten haben, wird das Vertragsende nach dieser Laufzeit eintreffen. Generell finden Sie alle Informationen rund um Ihren Vertrag in Ihrer Vertragsbestätigung.

 

Alle Ihre Vertragsdetails können Sie 24/7 bequem und einfach unter „Mein EWE“ einsehen.

Wann bekomme ich meine Vertragsbestätigung?

Wenn Sie sich für einen neuen Tarif entschieden haben, erhalten Sie zunächst eine Auftragsbestätigung. Kurze Zeit später bekommen Sie per Post oder per E-Mail eine Vertragsbestätigung mit allen Details Ihres neuen Vertrags (neue Kundennummer, neue Vertragsnummer, Lieferbeginn usw.).

 

Ihr Vertrag läuft bald aus? Dann erhalten Sie ein Schreiben, in dem wir Ihnen einen Preis für die nächsten 12 Monate garantieren. Alle Vertragsdetails sind ebenfalls in diesem Schreiben zu entnehmen.

 

Sie haben einen comfort Tarif? In unserem Hinweisschreiben finden Sie alle Details rund um Ihren Vertrag. Sie müssen nichts weiter tun.

 

Übrigens können Sie alle Details rund um Ihren Vertrag jederzeit im Online-Servicebereich „Mein EWE“ bequem einsehen.

Warum bekomme ich eine neue Vertrags- und Kundennummer?
Wir stellen aktuell unsere IT-Systemlandschaft um und haben Ihren neuen Vertrag direkt in das neue System eingespielt. Sie erhalten deswegen eine neue Kundennummer und eine neue Vertragsnummer. Für jeden Vertrag, den Sie bei uns haben (z.B. Strom und Gas) erhalten Sie zukünftig eine eigene Vertragsnummer. Anhand der Vertragsnummer können Sie feststellen, ob sich Ihr Vertrag noch im alten System (12-stellige Vertragsnummer) oder bereits im neuen System (10-stellige Vertragsnummer) befindet. Wenn Sie sowohl Strom als auch Gas von EWE beziehen, kann es sein, dass sich ein Vertrag bereits im neuen System befindet und der andere noch im alten System. Wir überführen nach und nach alle Verträge in das neue System.
Was heißt „Sie erhalten Ihre Jahresrechnung pro Vertrag ein Jahr nach dem jeweiligen Lieferbeginn“?
Im neuen System erhalten Sie als Kunde pro Vertrag (z.B. Strom und Gas) je eine neue Vertragsnummer. Für jeden Vertrag erhalten Sie 365 Tage nach dem Lieferbeginn (diesen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen bzw. in „Mein EWE“) Ihre Rechnung.
Kann ich meinen Vertrag auf den Namen meines Partners bzw. meiner Partnerin ändern? Kann ich meinen Vertrag auf einen Mitbewohner oder Mitbewohnerin umschreiben?

Waren Sie bisher mit mehreren Personen Vertragsnehmer (z.B. Eheleute) und haben ein Schreiben von uns erhalten mit der Information, dass ab jetzt nur noch eine Person Vertragspartner ist? Wollen Sie diesen Namen ändern? Das geht am einfachsten über unser Kontaktformular. Nennen Sie uns dort einfach den Namen der Person, die Vertragspartner sein soll und Ihre Vertragsnummer.

 

Oder möchten Sie den Vertragspartner grundsätzlich ändern (z.B bei Heirat, Scheidung)? Verträge sind grundsätzlich an die Person gebunden, die den Vertrag mit EWE abgeschlossen hat. Das ist bei rechtsgültigen Verträgen üblich. Selbstverständlich lässt sich das ändern, aber aus rechtlichen Gründen geht das nicht mit einem Klick. Sind Sie der Vertragspartner? Dann muss zunächst Ihr Vertrag gekündigt werden und ein neuer Vertrag mit dem neuen Vertragsnehmer (Partner:in, Ehegatt:in, Mitbewohner:in etc.) abgeschlossen werden. Das ist einfach: Sie können das über unser Kontaktformular regeln. Nennen Sie hier möglichst detailliert Ihr Anliegen: Änderung des Vertragsnehmers (Name, Kundennummer, Vertragsnummer), Nennung des neuen Vertragsnehmers (Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer), Nennung des neuen gewünschten Tarifs. Damit lösen Sie die notwendige Kündigung aus. Der neue Vertragsnehmer erhält von uns ein neues Angebot per E-Mail, das dieser mit wenigen Klicks bestätigen kann.

Warum können mein (Ehe-)Partner und ich nicht mehr beide Vertragspartner sein?
Einfache und klare Kommunikationswege sind ein wesentlicher Schlüssel für gute Beziehungen, nicht nur im Alltag, sondern auch in der Kommunikation mit unseren Kunden. Im Rahmen der IT-Systemumstellung haben wir uns entschieden, pro Vertrag nur einen Vertragspartner zu haben mit dem wir direkt kommunizieren können. Wenn Sie uns kontaktieren, sollten Sie daher immer den Namen des Vertragspartners nennen zusammen mit dessen Kundennummer und den entsprechenden Vertragsnummern. Selbstverständlich können z.B. Ehepartner weiterhin Zugriff auf Vertragsdetails etc. erhalten. Dafür benötigen wir eine entsprechende Vollmacht, die Sie hier herunterladen können.

Abschlag verstehen, prüfen und ändern

Wie kann ich meinen Abschlag ändern?
Sie können Ihren Abschlag in dem Chatfenster unten rechts auf dieser Seite, per Hotline (0441 8000-1231) oder im Online-Servicebereich „Mein EWE“ ändern. Einfach einloggen und sofort den Abschlagsbetrag ändern. Alternativ können Sie Ihren Abschlag hier ändern.
Warum kommt es zu doppelten Abschlägen? Wieso hat EWE zweimal abgebucht?

Das kommt in den Fällen vor, wenn sich ein Vertrag in der Übergangsphase zwischen dem alten und dem neuen System befindet. Der Vertrag ist bereits im neuen System aktiv und somit wird der Abschlag fällig. Gleichzeitig ist der Vertrag im alten System noch nicht abgeschlossen. Warum kommt es dazu? Um einen Vertrag im alten System abzuschließen, benötigen wir Ihren Zählerstand. Möglicherweise haben Sie unser Schreiben übersehen, in dem wir Sie gebeten haben, uns Ihren Zählerstand zu einem bestimmten Zeitpunkt mitzuteilen. Sie haben das Schreiben gar nicht erhalten? Leider gab es in letzter Zeit teilweise Probleme bei der Zustellung von Briefen. Dafür möchten wir uns entschuldigen.

 

Wir würden Ihren Vertrag im alten System gern abschließen. Sie können schnell und unkompliziert Ihren Zählerstand im Online-Servicebereich „Mein EWE“ oder hier mitteilen. Sie benötigen dafür Ihre alte Vertragsnummer und Ihren aktuellen Zählerstand. Damit können wir den alten Vertrag abschließen. Die gezahlten Abschläge gleichen wir mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch ab und zu viel gezahlte Abschläge erstatten wir selbstverständlich zurück.

Ich habe eine Vertragsnummer für Strom, Gas und Wasser. Ändert sich mein Abschlag im Zuge der Systemumstellung?

In unserem neuen IT-System schlüsseln wir Ihren bestehenden Vertrag nach den verschiedenen Verbrauchsarten auf. Beziehen Sie Strom, Gas und Wasser, erhalten Sie drei neue Vertragsnummern und erhalten zukünftig für jede Verbrauchsart eine eigene Rechnung. Für jeden Vertrag müssen Sie einen eigenen Abschlag angeben, der einzeln bezahlt wird – am bequemsten per SEPA-Mandant. Wussten Sie, dass Sie ganz unkompliziert ein SEPA-Mandat im Online-Servicebereich „Mein EWE“ einrichten können? Einfach registrieren, Ihre Kunden- und Vertragsnummern verknüpfen und alle Vorzüge unseres 24/7-Services sofort nutzen.

 

Sie überweisen lieber Ihren Abschlag? Prüfen Sie bitte für jeden Vertrag, ob er sich noch im alten System oder bereits im neuen System befindet. Anhand der Vertragsnummer können Sie feststellen, ob Ihr Vertrag noch im alten System (12-stellige Vertragsnummer) oder bereits im neuen System (10-stellige Vertragsnummer) befindet. Wenn sie sowohl Strom und Gas von EWE beziehen, kann es sein, dass sich ein Vertrag bereits im neuen System befindet und der andere noch im alten System ist. Wir überführen nach und nach alle Verträge in das neue System.

 

Banküberweisung für Verträge im neuen System:
Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
IBAN: DE43 2802 0050 1426 2927 00
Oldenburgischen Landesbank AG
Verwendungszweck: NEUE VERTRAGSNUMMER (10-stellig)

 

Banküberweisung für Verträge im alten System:
Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
IBAN: DE59 2802 0050 1422 1121 00
Oldenburgischen Landesbank AG
Verwendungszweck: ALTE VERTRAGSNUMMER (12-stellig)

 

Bitte beachten Sie: durch diese Systemumstellung benötigen wir etwas länger, bis die Abrechnung erstellt werden kann. Danke für Ihre Geduld.

SEPA-Mandat, Überweisung, Dauerauftrag und Co.

Ich möchte per Bankeinzug zahlen, was muss ich tun?
Sie können unkompliziert ein SEPA-Mandat im Online-Servicebereich „Mein EWE“ einrichten. Einfach registrieren, Ihre Kunden- und Vertragsnummern verknüpfen und alle Vorzüge unseres 24/7-Services sofort nutzen. Alternativ können Sie uns ein SEPA-Mandat unter Angabe Ihrer Vertragsnummer über unser Kontaktformular erteilen. Übrigens ist die Zahlung per SEPA-Mandat die bequemste Art für Sie zu zahlen. Einmal erteilt, müssen Sie sich um nichts mehr kümmern und zahlen automatisch rechtzeitig Ihre Abschläge und Jahresabrechnungen. Wichtig zu wissen: Ihr Konto sollte immer ausreichend gedeckt sein, um Rücklastschriftgebühren zu vermeiden, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssten.
Wie kann ich meine neue Bankverbindung angeben?
Sie können Ihre Bankverbindung unkompliziert im Online-Servicebereich „Mein EWE“ ändern. Einfach registrieren, Ihre Kunden- und Vertragsnummern verknüpfen und alle Vorzüge unseres 24/7-Services sofort nutzen. Alternativ können Sie uns Ihre neue Bankverbindung unter Angabe Ihrer Vertragsnummer über unser Kontaktformular mitteilen.
Ich überweise meine offenen Beträge immer. Nun habe Ich eine Rechnung erhalten. Wohin überweise ich den offenen Betrag?

Prüfen Sie bitte für jeden Vertrag (Strom, Gas etc.), ob sich dieser noch im alten System oder bereits im neuen System befindet. Anhand der Vertragsnummer können Sie feststellen, ob sich Ihr Vertrag noch im alten System (12-stellige Vertragsnummer) oder bereits im neuen System (10-stellige Vertragsnummer) befindet. Wenn Sie sowohl Strom und Gas von EWE beziehen, kann es sein, dass sich ein Vertrag bereits im neuen System befindet und der andere noch im alten System ist. Wir überführen nach und nach alle Verträge in das neue System.

 

Banküberweisung für Verträge im neuen System:
Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
IBAN: DE43 2802 0050 1426 2927 00
Oldenburgischen Landesbank AG
Verwendungszweck: NEUE VERTRAGSNUMMER (10-stellig)

 

Banküberweisung für Verträge im alten System:
Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
IBAN: DE59 2802 0050 1422 1121 00
Oldenburgischen Landesbank AG
Verwendungszweck: ALTE VERTRAGSNUMMER (12-stellig)

 

Sie mögen es bequemer? Die Zahlung per SEPA-Mandat ist die bequemste Art für Sie zu zahlen. Einmal erteilt, müssen Sie sich um nichts mehr kümmern und zahlen automatisch rechtzeitig Ihre Abschläge und Jahresabrechnungen. Sie können unkompliziert ein SEPA-Mandat im Online-Servicebereich „Mein EWE“ einrichten. Einfach registrieren, Ihre Kunden- und Vertragsnummern verknüpfen und alle Vorzüge unseres 24/7-Services sofort nutzen. Alternativ können Sie uns ein SEPA-Mandat unter Angabe Ihrer Vertragsnummer über unser Kontaktformular erteilen.

Wichtig zu wissen: Ihr Konto sollte immer ausreichend gedeckt sein, um Rücklastschriftgebühren zu vermeiden, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssten.

Ich habe das Schreiben „Ihre Zahlung an EWE – Wir benötigen Ihre Mithilfe“ erhalten. Was jetzt?

Keine Sorge wir haben Ihre Zahlung Ihrem Vertrag gutgeschrieben. Für zukünftige Zahlungen prüfen Sie bitte für den im Schreiben genannten Vertrag, ob Sie alle Angaben für die Überweisung korrekt erfasst haben. Wir haben Ihnen alle relevanten Daten auf dem Schreiben mit abgedruckt.

 

Empfänger: EWE VERTRIEB GmbH
Bank: OLDENBURGISCHE LANDESBANK AG
IBAN: DE43 2802 0050 1426 2927 00
Verwendungszwecks: Ihre Vertragsnummer (10-Stellig)
Betrag: Ihr Abschlag ( X, XX EURO)

 

Sollten Sie das Schreiben für mehrere verschiedene Verträge erhalten haben, prüfen Sie bitte für jede Überweisung, ob alle Angaben korrekt sind. Achten Sie bitte darauf, dass Sie pro Vertrag eine separate Überweisung vornehmen. Sie mögen es bequemer? Die Zahlung per SEPA-Mandat ist die bequemste Art für Sie zu zahlen. Einmal erteilt, müssen Sie sich um nichts mehr kümmern und zahlen automatisch rechtzeitig Ihre Abschläge und Jahresabrechnungen. Sie können unkompliziert ein SEPA-Mandat im Online-Servicebereich „Mein EWE“ einrichten. Einfach registrieren, Ihre Kunden- und Vertragsnummern verknüpfen und alle Vorzüge unseres 24/7-Services sofort nutzen. Alternativ können Sie uns ein SEPA-Mandat unter Angabe Ihrer Vertragsnummer über unser Kontaktformular erteilen.

Wichtig zu wissen: Ihr Konto sollte immer ausreichend gedeckt sein, um Rücklastschriftgebühren zu vermeiden, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssten.

Ich habe ein Schreiben bekommen, in dem steht, dass ich eine falsche Bankverbindung für meine Überweisung verwendet habe. Was jetzt?

Keine Sorge, unsere Kollegen buchen den Betrag intern um. Für zukünftige Zahlungen prüfen Sie bitte für jeden Vertrag, ob er sich noch im alten System oder bereits im neuen System befindet. Anhand der Vertragsnummer können Sie feststellen, ob sich Ihr Vertrag noch im alten System (12-stellige Vertragsnummer) oder bereits im neuen System (10-stellige Vertragsnummer) befindet. Wenn Sie sowohl Strom und Gas von EWE beziehen, kann es sein, dass sich ein Vertrag bereits im neuen System befindet und der andere noch im alten System ist. Wir überführen nach und nach alle Verträge in das neue System.

 

Banküberweisung für Verträge im neuen System:
Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
IBAN: DE43 2802 0050 1426 2927 00
Oldenburgischen Landesbank AG
Verwendungszweck: NEUE VERTRAGSNUMMER (10-stellig)

 

Banküberweisung für Verträge im alten System:
Kontoinhaber EWE VERTRIEB GmbH
IBAN: DE59 2802 0050 1422 1121 00
Oldenburgischen Landesbank AG
Verwendungszweck: ALTE VERTRAGSNUMMER (12-stellig)

 

Sie mögen es bequemer? Die Zahlung per SEPA-Mandat ist die bequemste Art für Sie zu zahlen. Einmal erteilt, müssen Sie sich um nichts mehr kümmern und zahlen automatisch rechtzeitig Ihre Abschläge und Jahresabrechnungen. Sie können unkompliziert ein SEPA-Mandat im Online-Servicebereich „Mein EWE“ einrichten. Einfach registrieren, Ihre Kunden- und Vertragsnummern verknüpfen und alle Vorzüge unseres 24/7-Services sofort nutzen. Alternativ können Sie uns ein SEPA-Mandat unter Angabe Ihrer Vertragsnummer über unser Kontaktformular erteilen.

Wichtig zu wissen: Ihr Konto sollte immer ausreichend gedeckt sein, um Rücklastschriftgebühren zu vermeiden, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssten.

Rechnung verstehen

Warum bekomme ich jetzt - außerhalb des üblichen Abrechnungsrhythmus - eine Rechnung?
Haben Sie kürzlich ein neues Produkt bei uns abgeschlossen, uns einen Umzug gemeldet oder im Rahmen einer Vertragsverlängerung neue Preise bestätigt bekommen? Dann haben wir die Gelegenheit genutzt Ihre Daten und Verträge in unser neues IT-System zu überführen. Um Ihre Verträge im alten System zu schließen, haben wir Sie kürzlich gebeten Ihren Zählerstand mitzuteilen. Mit Ihrem übermittelten Zählerstand haben wir nun aus unserem alten IT-System eine Rechnung für Sie erstellt.
Wann bekomme ich meine Jahresabrechnung?
Ihre nächste Jahresabrechnung erhalten Sie 365 Tage nach dem Lieferbeginn des neuen Vertrags. Den Lieferbeginn finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung in Ihren Unterlagen oder auf „Mein EWE“. Dazu werden wir Sie im Laufe des Jahres kontaktieren, damit Sie uns Ihren Zählerstand melden. Damit können wir Ihren Verbrauch korrekt errechnen.
Wann bekomme ich meine Rechnung?

Sie haben die Aufforderung erhalten, uns Ihren Zählerstand zu melden und uns Ihren Zählerstand mitgeteilt? Dann ist der Prozess bereits angestoßen, um Ihre Rechnung zu erstellen. Durch die IT-Systemumstellung benötigen wir aktuell allerdings etwas mehr Zeit, um Ihre Rechnung zu erstellen. Danke für Ihre Geduld.

 

Solange Sie uns keinen Zählerstand mitteilen, können wir keine Rechnung erstellen. Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand mit, wenn Sie eine Aufforderung erhalten haben. Am schnellsten können Sie uns Ihren Zählerstand im Online-Servicebereich „Mein EWE“ oder hier mitteilen. Mit diesem Zählerstand können wir Ihre Rechnung exakt erstellen, die Sie kurze Zeit später erhalten. Erhalten wir keinen Zählerstand von Ihnen wird Ihr Verbrauch geschätzt.

 

Ihre Jahresabrechnung erhalten Sie etwa 365 Tage nach dem Lieferbeginn des neuen Vertrags (Datum des Lieferbeginns finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen) und auch zukünftig in diesem Turnus.

Messpreis und intelligente Messsysteme

Was ist der Messpreis? Warum muss ich den Zähler jetzt bezahlen?
Zusätzlich zum Arbeits- und Grundpreis finden Kunden der Grundversorgung (EWE Strom comfort) ab dem 1. Januar 2022 den Messpreis als neue Komponente auf der Verbrauchsabrechnung. Der Messpreis war bisher rechnerisch im Grundpreis enthalten. Um den Energieverbrauch zu optimieren, werden die alten Stromzähler nach und nach gegen neue Messeinheiten ausgetauscht. Sie ermöglichen sowohl Verbrauchern als auch Energieerzeugern einen detaillierten Überblick über den Stromverbrauch und die Stromerzeugung. Die Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und Wartung sind höher als bei konventionellen Stromzählern. Ihr persönlicher Messpreis hängt davon ab, welchen Zähler Sie haben und wie hoch Ihr Verbrauch ist.
Wieso werden Zähler ausgetauscht? Muss ich meinen Zähler austauschen lassen?
Gemäß dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sollen in den kommenden Jahren alle Haushalte mit einem digitalen Stromzähler ausgestattet werden. Diese digitalen Stromzähler heißen im Fachjargon moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messysteme. Der Austausch der Zähler wird durch Messstellenbetreiber - das sind Unternehmen, die Stromzähler betreiben und warten – vorgenommen und ist gesetzlich verpflichtend. Diese digitalen Zähler ermöglichen sowohl Verbrauchern als auch Energieerzeugern einen detaillierten Überblick über den Stromverbrauch und die Stromerzeugung. So wird der Energieverbrauch einfach optimiert und reduziert – ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz! Sie müssen nichts weiter tun.